Eine energetische Dachsanierung oder die Installation einer Photovoltaikanlage lohnt sich heute mehr denn je. Eigentümerinnen und Eigentümer in Schleswig-Holstein profitieren von bundesweiten Zuschüssen, Vergütungen und steuerlichen Entlastungen. Wir unterstützen Sie von der Planung bis zur Antragsstellung – persönlich, transparent und zuverlässig.
BEG EM – Bundeszuschüsse für energetische Dachsanierung. Die wichtigste Fördermöglichkeit für Dacharbeiten ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) über das BAFA. Gefördert werden u. a.:
15 % staatlicher Zuschuss
+ 5 % iSFP-Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt (Bis zu 20 % Zuschuss sind möglich)
Bis zu 30.000 € pro Wohneinheit
Mit Sanierungsfahrplan: bis zu 60.000 € pro Wohneinheit (Maximaler Zuschuss: bis ca. 12.000 €)
Antragstellung immer vor Auftragsvergabe
Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten
Technische Mindestanforderungen (z. B. Dämmwerte)
Wenn kein BAFA-Antrag gestellt wurde oder Sie Ihre Sanierung flexibel umsetzen möchten, bietet die steuerliche Förderung nach § 35c EStG eine attraktive Alternative. Diese Option eignet sich besonders für Eigentümer, die ihre Dachsanierung ohne großen bürokratischen Aufwand fördern lassen möchten.
Profitieren Sie von bundesweiten Vorteilen und möglichen regionalen Förderprogrammen für Ihre PV-Anlage in Schleswig-Holstein. Die Vorteile sind:
Gesetzlich garantierte Vergütung für eingespeisten Strom
Laufzeit: 20 Jahre Sicherheit
Für PV-Anlagen bis 30 kWp
Keine Umsatzsteuer auf Kauf & Installation → Sofort spürbare Ersparnis
Viele kleine PV-Anlagen sind einkommen- steuerfrei
Ideal für Privathaushalte und Einsteiger
Technische Mindestanforderungen (z. B. Dämmwerte)
In Schleswig-Holstein gibt es derzeit kein aktives Landesprogramm zur Förderung von Photovoltaikanlagen. Das frühere Programm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ wurde pausiert und wird momentan nicht fortgeführt. Sobald neue Landesmittel oder Förderangebote verfügbar sind, informieren wir Sie umgehend und prüfen, ob Sie davon profitieren können.
Neben bundesweiten Vorteilen bieten viele Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein zusätzliche Förderprogramme für Photovoltaik an. Je nach Wohnort stehen Ihnen regionale Anreize wie Zuschüsse der Stadtwerke, kommunale Klimafonds, Förderungen für Batteriespeicher oder weitere lokale Bonusprogramme zur Verfügung. Welche Förderungen an Ihrem Standort aktuell verfügbar sind, prüfen wir gerne für Sie.
Wenn Sie Dachsanierung und PV-Anlage verbinden, profitieren Sie doppelt. Unser Tipp: Planen Sie beides gemeinsam – so nutzen Sie Fördergelder optimal und sparen langfristig am meisten.
Mit unserem Komplettservice begleiten wir Sie von der ersten Idee bis zur fertigen Umsetzung – stressfrei und transparent. Sie profitieren von professioneller Beratung, optimalen Fördermöglichkeiten und einer fachgerechten Umsetzung, ohne sich um Details kümmern zu müssen.
Sie möchten mehr über unsere Leistungen, Abläufe oder Fördermöglichkeiten erfahren? In unseren FAQs finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen – klar, verständlich und praxisnah. So wissen Sie von Anfang an, worauf Sie sich verlassen können. Wir stehen Ihnen jederzeit persönlich für Rückfragen zur Verfügung.
Für die energetische Dachsanierung sind über das BAFA 15 % Zuschuss möglich. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 20 %. Förderfähig sind bis zu 30.000 € pro Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan sogar bis zu 60.000 € (maximal ca. 12.000 € Zuschuss).
Für Photovoltaikanlagen profitieren Sie zusätzlich von der EEG-Einspeisevergütung, 0 % Mehrwertsteuer und steuerlichen Vorteilen.
Der Förderantrag (z. B. beim BAFA) muss immer vor der Auftragserteilung gestellt werden. Erst nach der Antragstellung darf der Auftrag rechtsverbindlich vergeben werden.
Ja, das ist möglich. Sie können die Bundesförderung für die energetische Dachsanierung mit den Vorteilen für Photovoltaikanlagen (EEG-Vergütung, 0 % MwSt., steuerliche Erleichterungen) kombinieren und so doppelt profitieren.
Ja. Wir bieten Ihnen eine persönliche und transparente Beratung – von der ersten Einschätzung über die Prüfung aller Fördermöglichkeiten bis hin zur Unterstützung bei der Antragstellung und Umsetzung.
Alle Informationen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Förderprogramme und deren Voraussetzungen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind stets die aktuellen Richtlinien von BAFA, KfW und dem Land Schleswig-Holstein. Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten und prüfen gemeinsam, welche Förderung für Sie in Frage kommt. (Stand: November 2025)